Es ist möglich die muslimischen Toten nach islamischen Riten zu bestatten. Die meisten deutschen Städte verfügen über einen muslimischen Teil in einem Friedhof. Daher appellieren wir an jede Muslima und jeden Muslim ein Testament zu hinterlassen, um Missverständnisse bezüglich der Bestattung zu beseitigen. Ist das nicht der Fall, muss ansonsten die Entscheidung der Hinterbliebenen respektiert werden.
Der Islam hat seine Vorschriften zur Begleitung im Sterbebett sowie bei der Bestattung des Toten. Wir unterstützen die Hinterbliebenen ehrenamtlich dabei.
Folgende Voraussetzungen erleichtern uns die Durchführung der Bestattung:
- Hinterlassen eines Testaments:
Es wird dringend geraten, ein Testament zu hinterlassen, in dem ausdrücklich der Wunsch nach islamischer Bestattung und eventuell Beerdigung in einem islamischen Friedhof festgelegt ist. - Am Sterbebett:
Die am Sterbebett liegende Person sollen die letzten Worte möglichst „Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Mohammed sein Gesandter ist“ - Das Gesetz:
Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass der Leichentransport zum Friedhof nur in einem Sarg und in einem Leichenwagen durchgeführt werden darf. Der Islam verbietet die Nutzung des Sargs NICHT. - Das Totengebet:
Wenn der Sarg in die Moschee gebracht wird kann das Totengebet in der Moschee, oder später auf dem Friedhof stattfinden. - Das Gebet:
Die Waschung fürs Gebet ist vorausgesetzt. Das Gebet wird nur im Stehen ohne Verbeugung und Niederwerfung durchgeführt.
Weitere Informationen folgen!